
Vertragliche Vereinbarung, ein dem Kontrakt in bezug auf Laufzeit und Verzinsung entsprechendes gleichartiges Zinsinstrument zu übernehmen bzw. zu liefern, und zwar zu einem im Voraus ausgehandelten Kurs und an einem späteren, standardisierten Fälligkeitstag.
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https://www.investmentfonds.de/glossar_Zinsterminkontrakt.html
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